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Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Strassenverkehrsordnung
und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen.Nach §28 StVO ist es grundsätzlich verboten,
Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa unangeleint mitlaufen zu lassen.
Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief,
zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen.
Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen, gilt nämlich nur für grössere, schnell laufende Hunde.
Aber auch hier muss das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs
noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur
Tierquälerei werden. Damit dürfen grössere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden.
Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt,
hat auch der Fahrrad-Hundeführer diese Regelung zu beachten.
BGH, Az.: 4 StR 518/90
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