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"...Ein Jogger muss einem Hund notfalls in einem Bogen ausweichen oder das Tempo verringern. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor.Andernfalls riskiert der Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung. Nach Auffassung des Gerichts ist nur das Ausweichen eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes.Das Gericht gab der Schmerzensgeldklage eines Joggers nur zum Teil statt. Der Kläger war beim Lauftraining über einen frei laufenden Dackel gestürzt und hatte sich unter anderem die Hand und den Unterarm gebrochen. Er hielt dem Halter vor, dieser müsse für den Unfall haften. Zugleich räumte er allerdings ein, den Hund schon von weitem gesehen zu haben.An diesem Punkt setzte das OLG an. Die Richter meinten, den Jogger treffe eine Mitschuld an dem Sturz. Er hätte nicht einfach geradeaus weiterlaufen, sondern notfalls einen Bogen einlegen müssen. Dazu kam, dass der Jogger dicht hinter einem anderen Jogger hinterherlief, seine Sicht nach vorn also eingeschränkt gewesen sei. Trotzdem sei er auf die ihm bekannte Gefahr zugelaufen. Sein Mitverschulden belief sich nach Meinung der Richter immerhin auf 30 Prozent, so dass sie dem Jogger 70 Prozent der beantragten Klagesumme von rund 11.250 Euro zubilligten (OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)."
(http://maccall-skye.net/index.php?name=News&file=article&sid=287)
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